Aktuelles

Die Kanzlei betreffend:

Unsere regelmäßigen Bürozeiten sind:

Montag bis Donnerstag:   08:15 bis 12:15 und 13:30 bis 17:00
Freitag:                             09:00 bis 13:00

Sprechzeiten bedürfen vorheriger Vereinbarung.

Meine DATENSCHUTZERKLÄRUNG finden Sie unter Downloads.

Bankverbindung:
Durch die im Juli 2023 bereits erfolgte Fusion der Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren mit der Sparkasse Allgäu zur Sparkasse Allgäu hat sich am 23.10.2023  die IBAN und BIC für mein bisheriges Kanzleikonto 14027 mit der IBAN DE26 7345 0000 0000 0140 27 geändert. Die neue IBAN meines Kanzleikontos lautet ab sofort

DE77 7335 0000 0000 0140 27

Gemäß einer Mitteilung der Sparkasse Allgäu vom September 2023 kann meine bisherige IBAN jedoch für einen langen Zeitraum weiterhin genutzt werden, da Zahlungsein- und ausgänge automatisch neu zugeordnet und Überweisungen sowie Lastschriften zuverlässig übertragen werden. Die neue IBAN finden Sie ab sofort auch auf meinen Briefbögen und Kostenrechnungen, die entsprechend geändert wurden.

Gesetzgebung / Rechtsprechung

Der für die Höhe der Verzugszinsen gemäß § 247 BGB maßgebliche Basiszinssatz wurde am 01.01.2024 von bisher 3,12 % auf 3,62 % erhöht. Eine Aufstellung über die aktuellen Zinssätze finden Sie auch im Internet unter

https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820


Neue Bußgeldkatalogverordnung
Am 08.10.2021 hat der Bundesrat der neuen Bußgeldkatalogverordnung zugestimmt, die 21 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Insbesondere die neuen – teilweise erheblich höheren – Geldbußen und neuen Sanktionen gelten für Verkehrsverstöße, die ab dem Inkrafttreten der neuen Bußgeldkatalogverordnung begangen werden. Nachdem die Veröffentlichung am 19.10.2021 erfolgt ist, gelten also die Regelungen und Sanktionen des neuen Bußgeldkataloges für Taten, die ab 09.11.2021 0:00 Uhr begangen werden.

Schadenminderungspflicht nach Unfall
Mit Urteil vom 17.11.2020 – VI ZR 569/19 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu nehmen, um die Zeit des Nutzungsausfalls und damit die Höhe der diesbezüglichen Ersatzverpflichtung des Schädigers und dessen Haftpflicht-versicherung möglichst gering zu halten.

Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Bis zu einer gesetzlichen Klarstellung sind jedenfalls in Bayern E-Scooter als Kraftfahrzeuge anzusehen, weshalb bei einer Fahrt mit 1,1 Promille (BAK) oder mehr von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen ist mit der Folge, dass ein Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 24.07.2020, Az. 205 StRR 216/20, in einem Revisionsverfahren rechtskräftig entschieden.

Beilackierungskosten und fiktive Schadenabrechnung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.09.2019 – VI ZR 396/18 entschieden, dass im Rahmen einer fiktiven Schadenabrechnung nach einem Verkehrsunfall Beilackierungskosten grundsätzlich zu berücksichtigen sind.

Restwert im Kfz.-Schadenfall und Schadenminderungspflicht des Geschädigten
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27.09.2016 (Az. VI ZR 673/15) bestätigt, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, der gegnerischen Versicherung vor der Realisierung des Restwerts gemäß dem von ihm selbst in Auftrag gegebenen  Gutachten die Gelegenheit zu geben, selbst ein höheres Restwertangebot zu ermitteln.

In dieser Entscheidung wird außerdem festgehalten, dass für die Höhe des Restwerts nach wie vor der regionale Markt maßgeblich ist. Dies gilt ungeachtet der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre. Die Existenz sogenannter Online-Gebrauchtwagenbörsen ändere daran nichts.


Keine Anrechnung eines Praktikums auf anschließende Probezeit im Ausbildungsverhältnis
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 19.11.2015 (Az. 6 AZR 844/14) klargestellt, dass die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums nicht auf eine anschließende Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis anzurechnen sei. Dabei komme es auf den Inhalt und die Zielsetzung des Praktikums nicht an.


Längere Fahrtenbuchauflage für Motorradfahrer möglich
Mit Urteil vom 28.05.2015 hat das Bundesverwaltungsgericht (Az. 3 C 13.14) eine Entscheidung des OVG Lüneburg bestätigt, wonach es weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, noch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt, wenn einem Motorradfahrer bei Verwendung eines Saisonkennzeichens eine längere Fahrtenbuchauflage angeordnet wird. Eine Verlängerung der Fahrtenbuchauflage um drei bis sechs Monate sei nicht zu beanstanden, weil während der Zeit der Stilllegung über die Wintermonate der präventive Zweck der Fahrtenbuchauflage nicht erfüllt werden könne.


Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12.06.2014 (C-118/13) ist entgegen der bisherigen deutschen Rechtsprechung entschieden worden, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch beim Tod des Arbeitnehmers nicht untergeht, sondern vererblich ist und deshalb von den Erben gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden kann.